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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 18. Juni 2013 – Rodrigues Regalo Corrêa/Parlament

(Rechtssache F-114/11)1

(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Familienbeihilfen – Erziehungszulage – Voraussetzungen für die Gewährung – Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art – Offensichtlich unbegründete Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: João Manuel Rodrigues Regalo Corrêa (Kehlen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Salerno)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und V. Montebello-Demogeot)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, bestimmte finanzielle Beihilfen eines Mitgliedstaats an Hochschulstudenten als Zulagen gleicher Art wie Familienzulagen anzusehen und diese finanziellen Beihilfen von der dem Kläger gewährten Erziehungszulage abzuziehen, und der Entscheidung, die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern

Tenor des Beschlusses

Die Klage von Herrn Rodrigues Regalo Corrêa wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Herr Rodrigues Regalo Corrêa trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.

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1 ABl. C 6 vom 7.1.12, S. 28.