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Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2024 – Russian Direct Investment Fund/Rat

(Rechtssache T-235/22)1

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verbot in vom Kläger kofinanzierte Projekte zu investieren, sich daran zu beteiligen oder in anderer Weise dazu beizutragen – Zuständigkeit des Gerichts – Nichtigkeitsklage – Klagebefugnis – Zulässigkeit – Einrede der Rechtswidrigkeit – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verteidigungsrechte – Unternehmerische Freiheit –Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Russian Direct Investment Fund (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte K. Scordis und A. Gavrielides)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch A. Antoniadis und M. Bishop als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch J. F. Brakeland, C. Giolito und M. Carpus Carcea als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger im Wesentlichen die Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2022/346 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 63, S. 5) und der Verordnung (EU) 2022/345 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. 2022, L 63, S. 1), soweit ihn diese Rechtsakte betreffen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Russian Direct Investment Fund trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 237 vom 20.6.2022.