Language of document :

Klage, eingereicht am 28. Juni 2011 - Spanien/Kommission

(Rechtssache T-339/11)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2011/244/EU der Kommission vom 15. April 2011 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union für nichtig zu erklären, soweit er Gegenstand der vorliegenden Klage ist;

dem beklagten Organ die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit dem angefochtenen Beschluss schließt die Kommission bestimmte Kosten des umweltgerechten Verpackungsmanagements (für die Wirtschaftsjahre 2006 bis 2008) in Höhe von 37 252 551,10 Euro von der Finanzierung durch die Union aus.

Mit dem Beschluss 2010/152/EU habe die Kommission im Zusammenhang mit der Beihilfe zu den operationellen Programmen 33 339 525,05 Euro von der Finanzierung zulasten des EAGFL ausgeschlossen, da sie der Ansicht gewesen sei, dass die Gemeinschaftsbeihilfen zur Deckung der Kosten des umweltgerechten Verpackungsmanagements in den Wirtschaftsjahren 2003 bis 2006 nicht im Einklang mit dem Unionsrecht gewährt worden seien. Gegen diesen Beschluss habe das Königreich Spanien Nichtigkeitsklage erhoben, die derzeit unter der Rechtssachennummer T-230/10 anhängig sei.

Das Vorbringen im vorliegenden Verfahren ist dasselbe wie in der Rechtssache T-230/10.

____________