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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 10. Oktober 2022 – AB Volvo/Transsaqui S.L.

(Rechtssache C-632/22)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: AB Volvo

Rechtsmittelgegnerin: Transsaqui S.L.

Vorlagefragen

Kann unter den Umständen der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell, wie sie in der vorliegenden Entscheidung beschrieben sind, Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin ausgelegt werden, dass die an eine Muttergesellschaft – gegen die eine Klage auf Ersatz des durch eine den Wettbewerb beschränkende Praxis entstandenen Schadens erhoben worden ist – gerichtete Aufforderung zur Einlassung als ordnungsgemäß erfolgt anzusehen ist, wenn sie am Sitz der im Mitgliedstaat des gerichtlichen Verfahrens niedergelassenen Tochtergesellschaft zugestellt wurde (oder versucht wurde, sie dort zuzustellen) und die Muttergesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, im Verfahren nicht aufgetreten ist und säumig wurde?

Falls die erste Frage bejaht wird: Ist diese Auslegung von Art. 47 der Charta in Anbetracht der Rechtsprechung des spanischen Tribunal Constitucional (Verfassungsgerichtshof) zur an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaften gerichteten Aufforderung zur Einlassung in Rechtsstreitigkeiten betreffend das LKW-Kartell mit Art. 53 der Charta vereinbar?

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