Language of document : ECLI:EU:T:2014:738





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 2. September 2014 –
Verein Natura Havel und Vierhaus/Kommission

(Rechtssache T‑538/13)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1409/2001 – Aufforderungsschreiben im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens betreffend die Vereinbarkeit des deutschen Luftverkehrsrechts mit dem Unionsrecht – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Entscheidung durch mit Gründen versehenen Beschluss – Voraussetzungen – Klage, die offensichtlich unzulässig ist oder der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111) (vgl. Rn. 23, 24)

2.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Vorbereitende Handlungen – Ausschluss – Erste Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Kommission – Vorbereitende Maßnahme (Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Rn. 29, 30)

3.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Begründungspflicht – Umfang (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Rn. 36, 37)

4.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Anwendung auf Dokumente, die sich auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren beziehen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 48, 49)

5.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente – Ausschluss der Verpflichtung – Voraussetzungen – Möglichkeit, sich auf allgemeine Vermutungen zu stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten – Grenzen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4) (vgl. Rn. 50, 52, 53)

6.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Anwendung auf Dokumente, die sich auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren beziehen – Allgemeine Vermutung der Anwendung der Ausnahme vom Recht auf Zugang zu allen Dokumenten der Verwaltungsakte – Zulässigkeit – Grenzen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 54, 55, 57, 59, 61-63, 65, 67)

7.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Fehlen – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 75)

8.                     Grundrechte – Freiheit der Meinungsäußerung – Niederlegung in Art. 11 der Charta der Grundrechte und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Gleiche Bedeutung und Reichweite (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 11 und 52 Abs. 1) (vgl. Rn. 77)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung zum einen der Entscheidung der Kommission vom 24. Juni 2013, mit der der Erstantrag auf Zugang zu einem gemäß Art. 258 AEUV an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufforderungsschreiben abgelehnt wurde, und zum anderen der Entscheidung der Kommission vom 3. September 2013, mit der der Zweitantrag auf Zugang zu diesem Schreiben abgelehnt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Verein Natura Havel e. V. und Herr Hans Peter Vierhaus tragen die Kosten.