Language of document : ECLI:EU:T:2013:345





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. Juli 2013 – Codacons/Kommission

(Rechtssache T‑313/13 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage − Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Abgewiesene Klage – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 1-4)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K (2012) 9660 endg. der Kommission vom 17. Dezember 2012, mit der eine Beihilfe zur Rettung von Monte dei Paschi in Form einer Kapitalaufstockung, die an die Bedingung der Vorlage eines Umstrukturierungsplans innerhalb einer Frist von sechs Monaten geknüpft ist (Staatliche Beihilfe Nr. SA.35137[2012/N]), vorläufig für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten.