Language of document : ECLI:EU:T:2010:508





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2010 – Fédération internationale des logis/HABM (Grünes, nach außen gewölbtes Quadrat)

(Rechtssache T-282/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 16, 27-30)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. April 2009 (Sache R 1511/2008‑1) über die Anmeldung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Fédération internationale des logis

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke, die ein grünes Quadrat darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 43 und 44 – Anmeldung Nr. 64687899

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.