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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Rosalinda Aycinena gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 5. August 2003

    (Rechtssache T-284/03)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

Rosalinda Aycinena, wohnhaft in Brüssel, hat am 5. August 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung vom 26. März 2003 aufzuheben, mit der die Einstufung der Klägerin bei der Einstellung insoweit geändert wird, als die Klägerin in die Dienstaltersstufe 1 der Besoldungsgruppe LA 6 eingestuft wird;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Anträge auf eine angebliche Verletzung der Begründungspflicht, einen angeblichen offensichtlichen Beurteilungsfehler, eine angebliche Verletzung des Grundsatzes der Anwartschaft auf die Laufbahn (Artikel 5 Absatz 3 des Statuts) sowie auf eine angebliche Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung.

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