Language of document : ECLI:EU:T:2016:27





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Januar 2016 – Makhlouf/Rat

(Rechtssache T‑443/13)

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren von Geldern – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Eigentumsrecht – Recht auf Schutz der Privatsphäre – Verhältnismäßigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Rechtsakt, der restriktive Maßnahmen gegenüber einer Person oder Einrichtung nach sich zieht – Veröffentlichter und den Adressaten mitgeteilter Rechtsakt – Anschrift des Betroffenen, die bei Vornahme des Rechtsakts bekannt war – Frist vom Zeitpunkt der individuellen Mitteilung an (Art. 263 Abs. 6 AEUV und Art. 275 Abs. 2 AEUV; Beschluss 2013/255/GASP des Rates, Art. 30 Abs. 2) (vgl. Rn. 20-23, 52)

2.                     Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Mitteilung – Begriff – Mitteilung an den Vertreter eines Klägers – Voraussetzung (Art. 263 Abs. 6 AEUV; Beschluss 2013/255/GASP des Rates, Art. 30 Abs. 2) (vgl. Rn. 26-30)

3.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren von Geldern von bestimmten Personen und Organisationen, die für gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sind – Verpflichtung zur Mitteilung der belastenden Umstände – Umfang (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2 und Art. 47; Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 37, 38, 40, 42-48, 51-54)

4.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren von Geldern von bestimmten Personen und Organisationen, die für gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sind – Recht auf Zugang zu Dokumenten – Recht, das einen entsprechenden Antrag an den Rat voraussetzt (Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 49, 50)

5.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren von Geldern von bestimmten Personen und Organisationen, die für gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sind – Beschluss, der in einem dem Betroffenen bekannten Kontext ergeht – Zulässigkeit einer summarischen Begründung (Art. 296 AEUV; Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 63-70)

6.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren der Gelder von Personen, Organisationen oder Einrichtungen angesichts der Lage in Syrien – Grenzen der genannten Pflicht – Zwingende Erwägungen bezüglich der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung der berechtigten Interessen der betroffenen Person (Art. 296 AEUV; Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 75, 76)

7.                     Europäische Union – Gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Organe – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren von Geldern von bestimmten Personen und Organisationen, die für gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sind – Umfang der Kontrolle (Art. 275 Abs. 2 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 85, 86, 97)

8.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Einfrieren von Geldern und Einreisebeschränkungen gegenüber Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit dem syrischen Regime in Verbindung stehen – Anwendung auf natürliche Personen allein wegen ihrer familiären Bindung zu den Machthabern des Landes – Zulässigkeit (Art. 75 AEUV und 215 AEUV; Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 87-89)

9.                     Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Syrien – Verbot der Einreise und der Durchreise sowie Einfrieren von Geldern von bestimmten Personen und Organisationen, die für gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sind – Beschränkung des Eigentumsrechts und des Rechts auf Achtung des Privatlebens – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7 und 17; Beschluss 2013/255/GASP des Rates) (vgl. Rn. 106-109, 111-117)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147, S. 14), soweit dieser Rechtsakt den Kläger betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Mohammad Makhlouf trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.