Beschluss des Gerichts vom 16. September 2014 – BS/Kommission
(Rechtssache T-83/13 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Soziale Sicherheit – Art. 73 des Statuts – Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten – Grundsatz der Kollegialität – Rechtscharakter des Rechtsstreits – Grad der Verletzung der Verletzung der physischen und psychischen Integrität – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: BS (Messina, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Pollicino)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und V. Joris, dann J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt D. Gullo)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012, BS/Kommission (F-90/11, Slg. ÖD, EU:F:2012:188), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
BS trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstanden sind.
________________________1 ABl. C 101 vom 6.4.2013.