Language of document :

Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 – Accorinti u. a./EZB

(Rechtssache T-79/13)1

(Außervertragliche Haftung – Wirtschafts- und Währungspolitik – EZB – Nationale Zentralbanken – Umschuldung der griechischen Staatsschuld – Programm für den Ankauf von Schuldtiteln – Vereinbarung über die Umwandlung von Schuldtiteln allein zugunsten der Zentralbanken des Eurosystems – Einbeziehung des Privatsektors – Umschuldungsklauseln – Collateral Enhancement in Form eines Rückkaufprogramms, um die Bonität der Schuldtitel als Sicherheiten zu untermauern – Private Gläubiger – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Berechtigtes Vertrauen – Gleichbehandlung – Haftung für rechtmäßiges normatives Handeln – Außergewöhnlicher und besonderer Schaden)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Alessandro Accorinti (Nichelino, Italien) und 214 weitere im Anhang des Urteils namentlich aufgeführte Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Sutti, R. Spelta und G. Sanna)

Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Bening und P. Papapaschalis, dann P. Senkovic und P. Papapaschalis und schließlich P. Senkovic im Beistand der Rechtsanwälte E. Castellani, B. Kaiser und T. Lübbig)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des, den Klägern im Anschluss u. a. an den Erlass des Beschlusses 2012/153/EU der EZB vom 5. März 2012 über die Notenbankfähigkeit der von der griechischen Regierung begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel im Rahmen des Angebots der Hellenischen Republik zum Schuldentausch (ABl. L 77, S. 19) sowie durch andere mit der Umschuldung der griechischen Staatsschuld im Zusammenhang stehende Maßnahmen der EZB entstandenen Schadens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Alessandro Accorinti und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.

____________

1     ABl. C 101 vom 6.4.2013.