Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. Juli 2014 – CG/EIB
(Rechtssache F-115/11)1
(Öffentlicher Dienst – Personal der EIB – Ernennung – Stelle als Abteilungsleiter – Ernennung eines anderen Bewerbers als der Klägerin – Unregelmäßigkeiten des Auswahlverfahrens – Pflicht zur Unparteilichkeit der Mitglieder des Auswahlgremiums – Fehlverhalten des Vorsitzenden des Auswahlgremiums gegenüber der Klägerin – Interessenkonflikt – Für alle Bewerber vorgesehener mündlicher Kurzvortrag – Mögliche Begünstigung eines Bewerbers durch die für den mündlichen Kurzvortrag unterbreiteten Dokumente – Bewerber, der an der Erstellung der unterbreiteten Dokumente beteiligt war – Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – Aufhebungsklage – Schadensersatzantrag)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CG (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Thieltgen, dann J.-N. Louis und D. de Abreu Caldas, Rechtsanwälte)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: G. Nuvoli und T. Gilliams im Beistand von A. Dal Ferro, Rechtsanwalt)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten der EIB, nicht die Klägerin, sondern einen anderen Bewerber auf die Stelle eines Abteilungsleiters innerhalb der EIB zu ernennen, sowie Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Entscheidung des Präsidenten der Europäischen Investitionsbank vom 28. Juli 2011 über die Ernennung von Herrn A. zum Leiter der Abteilung „Risikopolitik und Preisfestsetzung“ wird aufgehoben.
Die Europäische Investitionsbank wird verurteilt, an CG 25 000 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Europäische Investitionsbank trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten von CG.
________________________1 ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 28.