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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. November 2010 - Taillard/Parlament

(Rechtssache F-97/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Aufeinanderfolgende Krankheitsurlaube - Vorlegung der Angelegenheit zur ärztlichen Stellungnahme - Schlussfolgerungen, mit denen die Dienstfähigkeit bejaht wird - Zurückweisung eines erneuten, ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Attests - Keine ärztliche Kontrolle - Anrechnung des Krankheitsurlaubs auf den Jahresurlaub - Unzulässigkeit - Anfechtungs- und Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Christine Taillard (Thionville, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen N. Cambonie und C. Lelièvre)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der das Europäische Parlament ein ärztliches Attest für unzulässig erklärt hat, in dem eine Dienstunfähigkeit der Klägerin bescheinigt wurde, und der hierauf beruhenden Entscheidung, Urlaubstage abzuziehen, sowie Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009, mit der das Parlament das ärztliche Attest vom 5. Januar 2009 zurückgewiesen und das Fernbleiben von Frau Taillard vom 6. bis 9. Januar 2009 auf ihren Jahresurlaub angerechnet hat, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Parlament trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von Frau Taillard.

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1 - ABl. C 24 vom 30.1.2010, S. 81.