Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. September 2014 –
DK Recycling und Roheisen/Kommission
(Rechtssache T‑630/13)
„Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 – Beschluss 2011/278/EU – Von Deutschland unterbreitete nationale Umsetzungsmaßnahmen – Härtefallklausel – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unmittelbare Betroffenheit – An die Mitgliedstaaten gerichteter Beschluss der Kommission betreffend die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten – Abschließende Festlegung aller Faktoren, die bei den nationalen Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind – Rein automatische Umsetzung – Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten – Fehlen (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 11; Beschluss 2013/448 der Kommission) (vgl. Rn. 28-36)
2. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Ermessen der Kommission – Fehlen – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung von Grundrechten – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschlüsse der Kommission 2011/278, Art. 10 und 15 Abs. 3, und 2013/448) (vgl. Rn. 40-46)
3. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Verletzung von Grundrechten – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 15 bis 17; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 55-70)
4. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 71-74, 77-81, 85-90)
5. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Zuteilung auf der Grundlage einer nationalen Vorschrift, die über die harmonisierten Vorschriften hinausgeht – Unvereinbarkeit – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verkennung der harmonisierten Zuteilungsregeln durch die Kommission – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 95-100)
6. Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Pflicht der Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelzählungen zwischen Anlagenteilen kommt – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die Emissionen eines Anlagenteils auf der Grundlage der Produkt-Benchmark für flüssiges Roheisen – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die Emissionen desselben Anlagenteils auf der Grundlage von Prozessemissionen für die Herstellung von Zinkkonzentrat – Herstellung von Zinkkonzentrat, die mit einem Mehrbedarf an Energie verbunden ist – Keine Überschneidung zwischen den verschiedenen betroffenen Produkten – Keine Doppelzählungen – Beschluss der Kommission, mit dem die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage von Prozessemissionen verweigert wird – Aufhebung (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a Abs. 1 Unterabs. 4; Beschluss 2011/278 der Kommission, Art. 10 Abs. 8 und Anhang I Nr. 1) (vgl. Rn. 107-110)
7. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren – Nicht gegeben (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 111, 112)
8. Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Recht auf Anhörung – Umfang – Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten – Kontrolle durch die Kommission – Fehlende Möglichkeit zur Stellungnahme für die Betreiber der betreffenden Anlagen – Verletzung des Rechts auf Anhörung bei Verweigerung der Aufnahme in das Verzeichnis der für kostenlose Zertifikate in Frage kommenden Anlagen – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2 Buchst. a; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 11) (vgl. Rn. 114-117)
Gegenstand
| Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27), soweit darin die Aufnahme der Anlagen mit den Kennungen DE000000000001320 und DE‑new‑14220‑0045 in das Anlagenverzeichnis nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) und die vorläufigen Jahresgesamtmengen der diesen Anlagen kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate abgelehnt werden |
Tenor
1. | | Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird für nichtig erklärt, soweit es darin abgelehnt wird, für die in Anhang I Buchst. D dieses Beschlusses aufgeführten Anlagen auf der Grundlage eines Anlagenteils mit Prozessemissionen für die Herstellung von Zink im Hochofen und den damit in Zusammenhang stehenden Prozessen kostenlos Emissionszertifikate zuzuteilen. |
2. | | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. | | Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |