Language of document : ECLI:EU:T:2014:833





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. September 2014 –
DK Recycling und Roheisen/Kommission

(Rechtssache T‑630/13)

„Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 – Beschluss 2011/278/EU – Von Deutschland unterbreitete nationale Umsetzungsmaßnahmen – Härtefallklausel – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unmittelbare Betroffenheit – An die Mitgliedstaaten gerichteter Beschluss der Kommission betreffend die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten – Abschließende Festlegung aller Faktoren, die bei den nationalen Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind – Rein automatische Umsetzung – Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten – Fehlen (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 11; Beschluss 2013/448 der Kommission) (vgl. Rn. 28-36)

2.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Ermessen der Kommission – Fehlen – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Verletzung von Grundrechten – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschlüsse der Kommission 2011/278, Art. 10 und 15 Abs. 3, und 2013/448) (vgl. Rn. 40-46)

3.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Verletzung von Grundrechten – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 15 bis 17; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 55-70)

4.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 71-74, 77-81, 85-90)

5.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Zuteilung auf der Grundlage einer nationalen Vorschrift, die über die harmonisierten Vorschriften hinausgeht – Unvereinbarkeit – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verkennung der harmonisierten Zuteilungsregeln durch die Kommission – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 95-100)

6.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Pflicht der Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelzählungen zwischen Anlagenteilen kommt – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die Emissionen eines Anlagenteils auf der Grundlage der Produkt-Benchmark für flüssiges Roheisen – Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die Emissionen desselben Anlagenteils auf der Grundlage von Prozessemissionen für die Herstellung von Zinkkonzentrat – Herstellung von Zinkkonzentrat, die mit einem Mehrbedarf an Energie verbunden ist – Keine Überschneidung zwischen den verschiedenen betroffenen Produkten – Keine Doppelzählungen – Beschluss der Kommission, mit dem die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage von Prozessemissionen verweigert wird – Aufhebung (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a Abs. 1 Unterabs. 4; Beschluss 2011/278 der Kommission, Art. 10 Abs. 8 und Anhang I Nr. 1) (vgl. Rn. 107-110)

7.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren – Nicht gegeben (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 111, 112)

8.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Recht auf Anhörung – Umfang – Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten – Kontrolle durch die Kommission – Fehlende Möglichkeit zur Stellungnahme für die Betreiber der betreffenden Anlagen – Verletzung des Rechts auf Anhörung bei Verweigerung der Aufnahme in das Verzeichnis der für kostenlose Zertifikate in Frage kommenden Anlagen – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2 Buchst. a; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 11) (vgl. Rn. 114-117)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27), soweit darin die Aufnahme der Anlagen mit den Kennungen DE000000000001320 und DE‑new‑14220‑0045 in das Anlagenverzeichnis nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) und die vorläufigen Jahresgesamtmengen der diesen Anlagen kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate abgelehnt werden

Tenor

1.

Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird für nichtig erklärt, soweit es darin abgelehnt wird, für die in Anhang I Buchst. D dieses Beschlusses aufgeführten Anlagen auf der Grundlage eines Anlagenteils mit Prozessemissionen für die Herstellung von Zink im Hochofen und den damit in Zusammenhang stehenden Prozessen kostenlos Emissionszertifikate zuzuteilen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.