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Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 21. Dezember 2023 – I. J./Registrų centras

(Rechtssache C-789/23, Registrų centras)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin im ersten Rechtszug und Rechtsmittelführerin: I. J.

Beklagte im ersten Rechtszug und Rechtsmittelgegnerin: Registrų centras VĮ

Vorlagefrage

Ist Art. 21 Abs. 1 AEUV dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geschlossener Ehevertrag nicht in das Ehevertragsregister eingetragen werden kann, wenn der Vertrag nicht die persönliche Identifikationsnummer mindestens einer der Vertragsparteien enthält, die im Melderegister der Republik Litauen angegeben ist, und sich die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Ehevertrag geschlossen wurde, unter Umständen wie denen des vorliegenden Falls weigern, einen um die entsprechenden persönlichen Identifikationsdaten ergänzten Auszug aus diesem Vertrag bereitzustellen?

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