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Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2023 – bet365 Group/EUIPO (bet365)

(Rechtssache T-764/22)1

(Unionsmarke – Anmeldung der Unionsbildmarke bet365 – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: bet365 Group Ltd (Stoke-on-Trent, Vereinigtes Königreich) (vertreten durch Rechtsanwälte J. van Manen und E. van Gelderen)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch M. Eberl als Bevollmächtigten)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 19. September 2022 (Sache R 622/2022-4).

Tenor

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum vom 19. September 2022 (Sache R 622/2022-4) wird aufgehoben, soweit sie „Druckereierzeugnisse und gedruckte Veröffentlichungen, Magazine, Handbücher, Mitteilungsblätter, Lehr- und Unterrichtsmittel; Kalender; Tickets; bedruckte Karten“ der Klasse 16, „Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Online-Datenverarbeitungsleistungen; Wirtschaftsprognosen; Meinungsumfragen; Marktforschung; Mannequindienste für Werbe- md verkaufsfördernde Zwecke“ der Klasse 35 und „Beratungs-, Unterstützungs- und Entwurfsleistungen in Bezug auf Computer, Leasing und Vermietung von Software, Programmieren von Computern“ der Klasse 42 betrifft.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 35 vom 30.1.2023.