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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Mai 2013 – Talanton/Kommission

(Rechtssache T-165/13 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Schiedsklausel – Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) geschlossene Verträge – Zuschussfähige Kosten – Rückzahlung der gezahlten Beträge – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Antragstellerin: Talanton AE – Simvouleftiki-Ekpaideftiki Etairia Dianomon, Parochis Ipiresion Marketingk kai Dioikisis Epicheiriseon (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Angelopoulos und K. Damis)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Cordewener und D. Triantafyllou)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs mehrerer Rechtsakte betreffend die Rückzahlung der Beträge, die an die Klägerin zur Durchführung von im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) geschlossenen Verträgen gezahlt wurden

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.