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Klage, eingereicht am 26. Dezember 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-160/12)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. A. Rodriguez-Gigirey Perez)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/206-207/11-AD5/AD7 aufzunehmen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass das seiner Bewerbung beigefügte Zeugnis die in der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/206-207/11 AD5/AD7-Verwaltungsräte genannten Voraussetzungen erfüllt,

die ihm am 29. September 2012 zugestellte Entscheidung der zuständigen Stelle, mit der sein Antrag auf Anerkennung der Gültigkeit seines für den Zugang zum allgemeinen Auswahlverfahren erforderlichen Hochschulabschlusses abgelehnt wurde, aufzuheben,

infolgedessen festzustellen, dass er einen Anspruch auf Aufnahme in die Reserveliste für der Bekanntmachung EPSO/AD/206 207/11 AD5/AD7-Verwaltungsräte, Bereich: Wirtschaft, Amtsblatt C 82 A vom 16. März 2011, mit einer ausreichenden Gültigkeitsdauer hat, die der der ursprünglich in diese Liste aufgenommenen Bewerber entspricht, und diese Liste wieder zu öffnen, falls sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung geschlossen sein sollte,

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.