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Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa (Lettland), eingereicht am 27. November 2014 – SIA „VM Remonts“ (vormals SIA „DIV un Ko“), SIA „Ausma grupa“und SIA „Pārtikas kompānija“/Konkurences padome

(Rechtssache C-542/14)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākā tiesa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerinnen: SIA „VM Remonts“ (vormals SIA „DIV un Ko“), SIA „Ausma grupa“ und SIA „Pārtikas kompānija“

Kassationsbeschwerdegegnerin: Konkurences padome

Vorlagefrage

Ist Art. 101 Abs. 1 AEUV dahin auszulegen, dass für die Feststellung, dass ein Unternehmen sich an einer den Wettbewerb beschränkenden Vereinbarung beteiligt hat, der Nachweis eines persönlichen Handelns eines Geschäftsführers des Unternehmens, seiner Kenntnis oder seiner Zustimmung hinsichtlich des Handelns einer Person erforderlich ist, die dem Unternehmen externe Leistungen erbringt und zugleich für Rechnung anderer Teilnehmer einer möglichen verbotenen Vereinbarung tätig ist?