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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 2008 - Sogelma / AER

(Rechtssache T-411/06)

(Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau - Entscheidung, die Ausschreibung zu annullieren und eine neue Ausschreibung zu veröffentlichen - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Erfordernis einer vorherigen Verwaltungsbeschwerde - Klagefrist - Auftrag - Begründungspflicht - Schadensersatz)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Sogelma - Societá generale lavori manutenzioni appalti Srl (Scandicci, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Cappelli, P. De Caterini, A. Bandini und A. Gironi)

Beklagte: Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR) (Bevollmächtigte: zunächst O. Kalha, dann M. Dischendorfer und schließlich R. Lundgren im Beistand der Rechtsanwälte S. Bariatti und F. Scanzano)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtige: P. van Nuffel und L. Prete)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidungen der EAR, die Ausschreibung für den Bauauftrag EuropeAid/120694/D/W/YU zu annullieren und eine neue Ausschreibung durchzuführen, sowie Ersatz des behaupteten Schadens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Sogelma - Societá generale lavori manutenzioni appalti Srl trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007.