Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 2008 - Sogelma / AER
(Rechtssache T-411/06)
(Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau - Entscheidung, die Ausschreibung zu annullieren und eine neue Ausschreibung zu veröffentlichen - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Erfordernis einer vorherigen Verwaltungsbeschwerde - Klagefrist - Auftrag - Begründungspflicht - Schadensersatz)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Sogelma - Societá generale lavori manutenzioni appalti Srl (Scandicci, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Cappelli, P. De Caterini, A. Bandini und A. Gironi)
Beklagte: Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR) (Bevollmächtigte: zunächst O. Kalha, dann M. Dischendorfer und schließlich R. Lundgren im Beistand der Rechtsanwälte S. Bariatti und F. Scanzano)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtige: P. van Nuffel und L. Prete)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidungen der EAR, die Ausschreibung für den Bauauftrag EuropeAid/120694/D/W/YU zu annullieren und eine neue Ausschreibung durchzuführen, sowie Ersatz des behaupteten Schadens
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Sogelma - Societá generale lavori manutenzioni appalti Srl trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007.