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Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Fraas/HABM (Karomuster in hellgrau, dunkelgrau, beige, dunkelrot und braun)

(Rechtssache T-326/10)

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in hellgrau, dunkelgrau, beige, dunkelrot und braun darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schmidt, dann D. Walicka)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juni 2010 (Sache R 188/2010-4) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das ein Karomuster in hellgrau, dunkelgrau, beige, dunkelrot und braun darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die V. Fraas GmbH trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 288 vom 23.10.2010.