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Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2012 - Shanghai Biaowu High-Tensile Fastener und Shanghai Prime Machinery/Rat

(Rechtssache T-170/09)

(Dumping - Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Frist für den Erlass der Entscheidung über diesen Status - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Beweislast - Begründungspflicht - Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und c sowie Abs. 10 der Verordnung [EG] Nr. 384/96 [jetzt Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und c sowie Abs. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009])

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerinnen: Shanghai Biaowu High-Tensile Fastener Co. Ltd (Baoshan, China) und Shanghai Prime Machinery Co. Ltd (Shanghai, China) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte K. Adamantopoulos und Y. Melin, dann Rechtsanwälte Y. Melin, V. Akritidis und F. Crespo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J.-P. Hix im Beistand der Rechtsanwälte G. Berrisch und G. Wolf, dann J.-P. Hix und B. Driessen im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und C. Clyne) und European Industrial Fasteners Institute AISBL (EIFI) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J. Bourgeois, Y. van Gerven und E. Wäktare, dann Rechtsanwalt J. Bourgeois)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 29, S. 1)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Shanghai Biaowu High-Tensile Fastener Co. Ltd und die Shanghai Prime Machinery Co. Ltd tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union und der European Industrial Fasteners Institute AISBL.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 153 vom 4.7.2009.