Language of document :

Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Rodríguez Ruiz/EUIPO – Scherer (LEMOON)

(Rechtssache T-1099/23)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Kläger: Miguel Ángel Rodríguez Ruiz (Albelda de Iregua, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Pérez Itarte)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Markus Scherer (Mannheim, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke LEMOON – Anmeldung Nr. 18 183 606.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. Juli 2023 in der Sache R 352/2023-5.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung der Unionsmarke Nr. 18 183 606 LEMOON für die in den Klassen 32 und 33 beanspruchten Waren abzulehnen;

dem EUIPO und dem Streithelfer (wenn er sich beteiligt und diesem Streit beitritt) die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Widerspruchsabteilung der Hauptabteilung Kerngeschäft und der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO;

hilfsweise und für den Fall einer teilweisen Klageabweisung durch das Gericht, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie dem Kläger die im Verwaltungsverfahren vor dem EUIPO entstandenen Kosten (in Höhe von 1 570 Euro) auferlegt.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen die Art. 68, 94 und 95 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates und fehlende Verteidigungsmöglichkeit;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

____________