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Klage, eingereicht am 1. Dezember 2023 – Smart Kid/Kommission

(Rechtssache T-1130/23)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Smart Kid S.A. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Z. Kiedacz, Radca prawny)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die stillschweigende Entscheidung vom 22. September 2023 für nichtig zu erklären, mit der die Europäische Kommission in einer von ihr unter dem Aktenzeichen EASE 2023/2923 geprüften Sache den von Smart Kid gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellten Antrag auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten vom 17. Mai 2023 abgelehnt hat;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Verstoß der Kommission gegen Art. 15 Abs. 3 AEUV in Verbindung mit den Art. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1049/20011

Art. 15 Abs. 3 AEUV in Verbindung mit den Art. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 sehe das Recht jeder juristischen Person mit satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat auf Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen und den durch die Verordnung Nr. 1049/2001 geregelten Beschränkungen für die Ausübung dieses Rechts vor. Der Erlass der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 durch die Kommission verletze dieses Recht in offensichtlicher Weise.

Verstoß der Kommission gegen die Begründungspflicht

Nach Art. 296 Abs. 2 AEUV seien Rechtsakte der Unionsorgane mit einer Begründung zu versehen. Die Begründung müsse der Art des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den betreffenden Rechtsakt erlassen habe, klar und eindeutig zum Ausdruck bringen. Im Fall einer stillschweigenden ablehnenden Entscheidung der Kommission im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 enthalte die Entscheidung keinerlei Begründung, so dass offensichtlich gegen die Begründungspflicht verstoßen werde.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).