Klage, eingereicht am 2. Mai 2013 – MHCS/HABM – Ambra (DORATO)
(Rechtssache T-249/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: MHCS (Epernay, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Boutron, N. Moya Fernández und L.-E. Balleydier)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ambra S.A. (Warschau, Polen)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die vorliegende Klage und ihre Anhänge für zulässig zu erklären;
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer aufzuheben;
dem HABM und der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Abbildung eines Flaschenhalsetiketts und den Wortbestandteil „DORATO“ für Waren der Klasse 33 enthält – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 131 228.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarken, die die Abbildung eines Flaschenhalsetiketts für Waren der Klasse 33 enthalten.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.