Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. Juni 2013
BM/EZB
(Rechtssache F-106/11)1
(Öffentlicher Dienst – Personal der EZB – Disziplinarverfahren – Disziplinarstrafe – Schriftlicher Verweis)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: BM (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Embley, M. López Torres und E. Carlini, dann M. López Torres und E. Carlini im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des stellvertretenden Generaldirektors der Generaldirektion Personal, Budget und Organisation der EZB, mit der dem Kläger ein Verweis erteilt wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
BM trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Zentralbank entstandenen Kosten zu tragen.
____________1 ABl. C 25 vom 28.1.2012, S. 68.