Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Juni 2012 – Giannakouris/Kommission

(Rechtssache F-83/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Familienbeihilfen – Erziehungszulage – Bedingungen für die Gewährung – Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: Konstantinos Giannakouris (Roodt-sur-Syre, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte. Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin im Beistand der Rechtsanwälte E. Bourtzalas und E. Antypas)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die dem Kläger gewährte Erziehungszulage aufgrund der Tatsache zu kürzen, dass seine Tochter eine von einem Mitgliedstaat gewährte finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums und eines Darlehens erhält

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Giannakouris trägt die Kosten der Europäischen Kommission.

____________

1     ABl. C 13 vom 15.1.11, S. 38.