Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. Juni 2012 – Giannakouris/Kommission
(Rechtssache F-83/10)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Dienstbezüge – Familienbeihilfen – Erziehungszulage – Bedingungen für die Gewährung – Abzug einer anderweitig erhaltenen Zulage gleicher Art)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Konstantinos Giannakouris (Roodt-sur-Syre, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Beklagte. Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin im Beistand der Rechtsanwälte E. Bourtzalas und E. Antypas)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die dem Kläger gewährte Erziehungszulage aufgrund der Tatsache zu kürzen, dass seine Tochter eine von einem Mitgliedstaat gewährte finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums und eines Darlehens erhält
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Giannakouris trägt die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 ABl. C 13 vom 15.1.11, S. 38.