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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz

26. Februar 2003

in der Rechtssache T-59/01: Albert Nardone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Nichtigkeitsklage ( Ehemaliger Beamter ( Antrag auf Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-59/01, Albert Nardone, ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Piétrain (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. R. Iturriagagoitia Bassas und K. Delvolvé, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall), hauptsächlich wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 20. März 2000, mit der dem Kläger die Gewährung eines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit verweigert wurde, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie der Richter N. J. Forwood und H. Legal ( Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin ( am 26. Februar 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 173 vom 16.6.2001.