Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2014 – Brune/Kommission
(Rechtssache T-269/13 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Allgemeines Auswahlverfahren – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Neue Entscheidung der Kommission nach einer Aufhebung durch das Gericht für den öffentlichen Dienst – Keine Teilnahme an der mündlichen Prüfung)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Markus Brune (Bonn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Mannes)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Markus Brune trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstanden sind.
________________________1 ABl. C 207 vom 20.7.2013.