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Klage, eingereicht am 27. Dezember 2013 – The Directv Group/HABM – Bolloré (DIRECTV)

(Rechtssache T-718/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Directv Group, Inc. (El Segundo, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Valentin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bolloré SA (Ergué- Gabéric, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Oktober 2013 in der Sache R 1812/2012-2 aufzuheben und dementsprechend die Gültigkeit der streitigen Marke anzuerkennen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Wortmarke „DIRECTV“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 – eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 1 163 138.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragstellerin im Verfallsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben und die Gemeinschaftsmarke vollständig für verfallen erklärt.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 15 GMVO.