Klage, eingereicht am 27. Dezember 2013 – The Directv Group/HABM – Bolloré (DIRECTV)
(Rechtssache T-718/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Directv Group, Inc. (El Segundo, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Valentin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bolloré SA (Ergué- Gabéric, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Oktober 2013 in der Sache R 1812/2012-2 aufzuheben und dementsprechend die Gültigkeit der streitigen Marke anzuerkennen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Wortmarke „DIRECTV“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 41 und 42 – eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 1 163 138.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Antragstellerin im Verfallsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben und die Gemeinschaftsmarke vollständig für verfallen erklärt.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 15 GMVO.