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Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2013 - BytyOKD/Kommission

(Rechtssache T-559/11)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Im Rahmen einer Privatisierung von der Tschechischen Republik vorgenommener Verkauf ihrer Minderheitsbeteiligung am Kapital der Gesellschaft OKD - Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt - Berufsverband - Keine individuelle Beeinträchtigung - Begriff des Beteiligten - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Kläger: Sdružení nájemníků BytyOKD.cz (Ostrava [Ostrau], Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Pelikán)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und P. Němečková)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2011) 4927 der Kommission vom 13. Juli 2011 betreffend den Verkauf der Minderheitsbeteiligung des tschechischen Staates am Kapital von OKD an die Gesellschaft Karbon Invest, a.s., mit der festgestellt wird, dass dieser Verkauf keine staatliche Beihilfe dargestellt habe (staatliche Beihilfe SA.25076 [2011/NN]) (ABl. C 225, S. 1)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Das Sdružení nájemníků BytyOKD.cz trägt die Kosten.

Der Antrag der RPG Industries Limited auf Zulassung als Streithelferin hat sich erledigt.

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1 - ABl. C 13 vom 14.1.2012.