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Urteil des Gerichts vom 4. Dezember 2013 – ETF/Schuerings

(Rechtssache T-107/11 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Unbefristeter Vertrag – Entscheidung über die Kündigung – Befugnis des Gerichts für den öffentlichen Dienst – Art. 2 und 47 der BSB – Fürsorgepflicht – Begriff des dienstlichen Interesses – Verbot, ultra petita zu entscheiden – Verteidigungsrechte)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Gisela Schuerings (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Streithelfer zur Unterstützung der Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin), Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Salvatore, dann T. Jabłoński), Europäische Umweltagentur (AEE) (Prozessbevollmächtigter: O. Cornu), Europäische Agentur für Flugsicherheit (AESA) (Prozessbevollmächtigter: P. Goudou), Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) (Prozessbevollmächtigter: E. Maurage), Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) (Prozessbevollmächtigte: J. Rikkert und M. Garnier), Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) (Prozessbevollmächtigter: M. Sprenger), Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) (Prozessbevollmächtigte: M. Heikkilä) und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Prozessbevollmächtigter: D. Detken)GegenstandRechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 9. Dezember 2010, Schuerings/ETF (F-87/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses UrteilsTenorDas Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 9. Dezember 2010, Schuerings/ETF

(F-87/08),

wird aufgehoben, soweit mit ihm die Entscheidung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) vom 23. Oktober 2007, den unbefristeten Vertrag von Frau Gisela Schuerings als Bedienstete auf Zeit zu kündigen, aufgehoben und infolgedessen ihr Antr

ag auf

Ersatz des erlittenen materiellen Schadens als verfrüht zurückgewiesen wird.Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.