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Klage, eingereicht am 17. Februar 2011 - Ferrari/HABM (PERLE')

(Rechtssache T-104/11)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Ferrari F.lli Lunelli SpA (Trento, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und G. Ghisletti)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 17. Dezember 2010 zugestellte Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2010 in der Sache R 1249/2010-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung Nr. W 10510030 einer Bildmarke mit dem Wortbestandteil "PERLE'" für Waren der Klassen 3, 25 und 33, für die die Klägerin Schutz in der Gemeinschaft begehrt.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung des Schutzbegehrens.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.

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