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Beschluss des Gerichts vom 19. September 2011 - Matkompaniet/HABM - DF World of Spices (KATOZ)

(Rechtssache T-473/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Matkompaniet AB (Borås, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Gulliksson und J. Olson)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: DF World of Spices GmbH (Dissen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Ebert-Weidenfeller und S. Schmüser)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 9. September 2009 (Sache R 1023/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Matkompaniet AB und der DF World of Spices GmbH

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten.

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1 - ABl. C 24 vom 30.1.2010.