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Rechtsmittel, eingelegt am 14. Dezember 2023 von European Association of NonIntegrated Metal Importers & distributors (Euranimi) gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 4. Oktober 2023 in der Rechtssache T598/21, Euranimi/Kommission

(Rechtssache C772/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: European Association of NonIntegrated Metal Importers & distributors (Euranimi) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Campa, V. Villante und D. Rovetta)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

die Durchführungsverordnung EU 2021/1029 der Kommission vom 24. Juni 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission und zur Verlängerung der Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse für nichtig zu erklären;1

der Europäischen Kommission die Kosten des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens und die des erstinstanzlichen Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht im Wesentlichen zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Mit dem ersten Rechtsmittelgrund wird erstens eine rechtsfehlerhafte Auslegung von Art. 19 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über die gemeinsame Einfuhrregelung und insbesondere des Erfordernisses einer „bedeutenden Schädigung“ und einer „Anpassung“ geltend gemacht, zweitens eine unzutreffende Einordnung von Tatsachen und eine Verfälschung von Beweismitteln und drittens ein Begründungsmangel und die fehlende Antwort auf mehrere entscheidende, durch Beweismittel belegte Argumente der Rechtsmittelführerin.1

Mit dem zweiten Rechtsmittelgrund wird erstens eine Verletzung und eine falsche Auslegung des Begriffs „Interesse der Union“ nach der Verordnung (EU) 2015/478 geltend gemacht, zweitens eine unzutreffende Einordnung von Tatsachen und Verfälschung von Beweismitteln und drittens ein Begründungsmangel und die fehlende Antwort auf mehrere entscheidende, durch Beweismittel belegte Argumente der Rechtsmittelführerin.

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1 ABl. 2021, L 225 I, S. 1.

1 ABl. 2015, L 83, S. 16.