Urteil des Gerichts vom 12. März 2014 – Alsteens/Kommission
(Rechtssache T-373/13 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Vertragsverlängerung – Offensichtliche Unzulässigkeit der erstinstanzlichen Klage – Anspruch auf rechtliches Gehör – Abtrennbarkeit der Zusatzvereinbarung über die Vertragsverlängerung)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Geoffroy Alsteens (Marcinelle, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, D. de Abreu Caldas und J.-N. Louis)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013, Alsteens/Kommission (F-87/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
Der Beschluss des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013, Alsteens/Kommission (F-87/12), wird aufgehoben.
Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
____________1 ABl. C 325 vom 9.11.2013.