Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 17. September 2014 – CQ/Parlament
(Rechtssache F-12/13)1
(Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Vertrags-Konferenzdolmetscher [VKD] – Art. 90 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – Mobbing – Art. 12a des Statuts – Interne Regelung über den Beirat für Mobbing und sexuelle Belästigung und deren Vorbeugung am Arbeitsplatz – Vertraulichkeit der Arbeit dieses Ausschusses – Offensichtliche Beurteilungsfehler)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CQ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Dean und E. Taneva)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, mit dem die von der Klägerin wegen Mobbings erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
CQ trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Parlaments zu tragen.
________________________1 ABl. C 108 vom 13.4.2013, S. 40.