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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 17. September 2014 – CQ/Parlament

(Rechtssache F-12/13)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Vertrags-Konferenzdolmetscher [VKD] – Art. 90 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – Mobbing – Art. 12a des Statuts – Interne Regelung über den Beirat für Mobbing und sexuelle Belästigung und deren Vorbeugung am Arbeitsplatz – Vertraulichkeit der Arbeit dieses Ausschusses – Offensichtliche Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: CQ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Dean und E. Taneva)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, mit dem die von der Klägerin wegen Mobbings erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

CQ trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Parlaments zu tragen.

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1     ABl. C 108 vom 13.4.2013, S. 40.