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Klage, eingereicht am 8. November 2010 - Hell Energy/HABM - Hansa Mineralbrunnen (HELL)

(Rechtssache T-522/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Hell Energy Magyarország kft (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Treis)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Hansa Mineralbrunnen GmbH (Rellingen, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. August 2010 in der Sache R 1517/2009-1 aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5937107 zur Eintragung zuzulassen;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie die der Klägerin für das Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "HELL" für Waren der Klasse 32 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5937107.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke "Hella" (Nr. 5135331) für Waren der Klasse 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Nach Auffassung der Klägerin verstößt die streitige Entscheidung gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer und die Widerspruchsabteilung in ihren Entscheidungen rechtsfehlerhaft eine Verwechslungsgefahr angenommen hätten.

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