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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar 2009 - Braun-Neumann/Parlament

(Rechtssache T-306/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Ruhegehälter - Hinterbliebenenversorgung - Auszahlung zu 50 % wegen eines weiteren hinterbliebenen Ehegatten - Beschwerende Maßnahme - Verspätete Beschwerde)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Kurt-Wolfgang Braun-Neumann (Lohr am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Ames)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 23. Mai 2008, Braun-Neumann/Parlament (F-79/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem die Aufhebung dieses Beschlusses beantragt wird

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Jede Partei trägt die Kosten, die ihr durch das vorliegende Verfahren entstanden sind.

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1 - ABl. C 247 vom 27.9.2008.