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Vorabentscheidungsersuchen des Riigikohus (Estland), eingereicht am 14. April 2021 – I. L./ Politsei- ja Piirivalveamet

(Rechtssache C-241/21)

Verfahrenssprache: Estnisch

Vorlegendes Gericht

Riigikohus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: I. L.

Rechtsmittelgegnerin: Politsei- ja Piirivalveamet

Vorlagefrage

Ist Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten einen Drittstaatsangehörigen in Haft nehmen dürfen, bei dem die reale Gefahr besteht, dass er, während er sich in Freiheit befindet, vor der Abschiebung eine Straftat begeht, deren Aufklärung und Ahndung die Durchführung der Abschiebung wesentlich erschweren kann?

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1     Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008, L 348, S. 98).