Urteil des Gerichts vom 20. September 2011 - Couture Tech/HABM (Abbildung eines Wappens mit der Erdkugel, einem Stern sowie Hammer und Sichel)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die das sowjetische Staatswappen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Couture Tech Ltd (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: B. Whyatt, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. März 2010 (Sache R 1509/2008-2) über die Anmeldung eines das sowjetische Staatswappen darstellenden Bildzeichens als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Couture Tech Ltd trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 195 vom 17.7.2010.