Klage, eingereicht am 26. August 2011 - ZZ/Kommission
(Rechtssache F-83/11)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 - Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
in erster Linie,
die Entscheidung vom 17. Mai 2011, mit der ihr das Recht auf Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/112/10 - Assistenten der Besoldungsgruppe AST 3 - verweigert wurde, aufzuheben;
infolgedessen für Recht zu erkennen, dass die Klägerin in das mit dem erwähnten Auswahlverfahren eingeleitete Einstellungsverfahren wieder einzugliedern ist, erforderlichenfalls durch Veranstaltung neuer Prüfungen;
hilfsweise, falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, was nicht der Fall sein wird, ihr einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 20.000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des materiellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt des zu erlassenden Urteils zu zahlen;
ihr auf alle Fälle einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 20.000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des immateriellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt des zu erlassenden Urteils zu zahlen;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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