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Urteil des Gerichts vom 10. April 2024 – Columbus Stainless/Kommission

(Rechtssache T-445/22)1

(Schutzmaßnahmen – Markt für Stahlerzeugnisse – Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika – Ausnahmeregelung – Durchführungsverordnung [EU] 2022/664 – Einleitung einer Untersuchung – Verteidigungsrechte – Grundsatz der guten Verwaltung – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Columbus Stainless (Pty) Ltd (Middleburg, Südafrika) (vertreten durch Rechtsanwältin L. Catrain González und Rechtsanwalt F. Pili)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch G. Luengo und F. Marisi als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/664 der Kommission vom 21. April 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse (ABl. 2022, L 121, S. 12) insgesamt oder soweit diese sie betrifft.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Columbus Stainless (Pty) Ltd trägt die Kosten.

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1     ABl. C 326 vom 29.8.2022.