Klage, eingereicht am 24. März 2010 - Solae/HABM - Délitaste (alpha taste)
(Rechtssache T-145/10)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Solae Holdings LLC (St. Louis, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Armijo Chávarri)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Délitaste S.A. Industrielle et Commerciale d'Aliments (Thessaloniki, Griechenland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
festzustellen, dass die Klage nebst Anlagen vorschriftsmäßig eingereicht wurde;
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Dezember 2009 in der Sache R 92/2009-2 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "alpha taste" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30, 39 und 43.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsmarke "ALPHA" für Waren der Klasse 29.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer unzutreffend festgestellt habe, dass zwischen den betroffenen Gemeinschaftsmarken nur eine teilweise Verwechslungsgefahr bestehe.
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