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Klage, eingereicht am 24. März 2010 - Solae/HABM - Délitaste (alpha taste)

(Rechtssache T-145/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Solae Holdings LLC (St. Louis, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Armijo Chávarri)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Délitaste S.A. Industrielle et Commerciale d'Aliments (Thessaloniki, Griechenland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Klage nebst Anlagen vorschriftsmäßig eingereicht wurde;

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Dezember 2009 in der Sache R 92/2009-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "alpha taste" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30, 39 und 43.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsmarke "ALPHA" für Waren der Klasse 29.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die Beschwerdekammer unzutreffend festgestellt habe, dass zwischen den betroffenen Gemeinschaftsmarken nur eine teilweise Verwechslungsgefahr bestehe.

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