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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 10. Juni 2004

in der Rechtssache T-307/01: Jean-Paul François gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Disziplinarordnung - Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe - Vertrag über die Bewachung der Gebäude der Kommission - Angemessene Frist - Strafverfahren - Schadensersatzklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-307/01, Jean-Paul François, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Wavre (Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Colson, Zustellungsanschrift in Luxemburg), gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtiger: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 5. April 2001, mit der gegen den Kläger die Disziplinarstrafe der Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe verhängt wurde, und wegen Ersatzes des dem Kläger entstandenen materiellen und immateriellen Schadens hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin P. Lindh sowie der Richter R. Carcía-Valdecasas und J. D. Cooke - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 10. Juni 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Entscheidung der Kommission vom 5. April 2001, mit der gegen den Kläger die Disziplinarstrafe der Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe verhängt worden ist, wird aufgehoben.

Die Kommission wird verurteilt, 8000 EUR als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen.

Die Kommission trägt sämtliche Kosten.

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1 - - ABl. C 56 vom 2.3.2002