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Klage, eingereicht am 18. Dezember 2023– Bimbo/EUIPO – A3-MED (BimboDorm)

(Rechtssache T-1161/23)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Bimbo, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: A3-MED Srl (Zola Predosa, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke BimboDorm – Anmeldung Nr. 18 548 097

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. September 2023 in der Sache R 366/2023-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der Streithelferin sämtliche Kosten des Rechtsstreits vor dem Gericht einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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