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Klage, eingereicht am 20. Dezember 2023 – Siemens Healthineers/EUIPO – Sunware (teamplay)

(Rechtssache T-1175/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Siemens Healthineers AG (Forchheim, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwältin M. Taxhet)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sunware s. r. o. (Prag, Tschechische Republik)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Unionswortmarke teamplay – Unionsmarke Nr. 13 383 831.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. Oktober 2023 in der Sache R 747/2022-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung sowie die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufzuheben, soweit die streitige Marke in Bezug auf Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 für nichtig erklärt wurde;

die streitige Marke für die im ersten Gedankenstrich genannten Waren und Dienstleistungen im Register eingetragen zu lassen;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten die Kosten dieses Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens beim EUIPO aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit Art. 27 Abs. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission;

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der ein wesentliches Formerfordernis ist;

Verstoß gegen Art. 18 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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