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Klage, eingereicht am 30. November 2011 - Woodman Labs/HABM - 2 Mas 2 Publicidad Integral (HERO)

(Rechtssache T-606/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Woodman Labs, Inc. (Sausalito, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: 2 Mas 2 Publicidad Integral, SL (Vitoria-Gasteiz, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. September 2011 in der Sache R 876/20 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "HERO" (Nr. 6750376) für Waren der Klasse 9 - Anmeldung Nr. 6750376.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gold-schwarze Gemeinschaftsbildmarke "hero PICTURES" (Nr. 5883533) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 41.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke wurde für einen Teil Waren der Klasse 9 zur Eintragung zugelassen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass die Gefahr von Verwechslungen zwischen der älteren Marke und der angemeldeten Gemeinschaftsmarke bestehe.

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