Language of document : ECLI:EU:T:2015:152





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. März 2015 – Spa Monopole/HABM – South Pacific Management (Manea Spa)

(Rechtssache T‑611/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Manea Spa – Ältere Benelux-Wort- und -Bildmarken SPA und ältere Benelux-Wortmarke LES THERMES DE SPA – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Verfahren – Fristen – Entfernungsfrist – Anwendung auf die Erhebung einer Klage gegen eine Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 5; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 102 § 2) (vgl. Rn. 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Änderung der Vorgaben des Rechtsstreits, mit dem die Beschwerdekammer befasst war – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4) (vgl. Rn. 32)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 38-42, 67, 68)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 45-47)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke Manea Spa – Wort- und Bildmarken SPA und Wortmarke LES THERMES DE SPA (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 53, 54, 64-66, 86-90)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 55, 56)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. September 2011 (verbundene Rechtssachen R 1176/2010‑1 und R 1886/2010‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Spa Monopole, compagnie fermière de Spa SA/NV und South Pacific Management

Tenor

1.

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)(HABM) vom 8. September 2011 (verbundene Rechtssachen R 1176/2010‑1 und R 1886/2010‑1) wird aufgehoben.

2.

Das HABM und die South Pacific Management tragen jeweils ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Spa Monopole, compagnie fermière de Spa SA/NV.