Klage, eingereicht am 16. August 2021 – Lotion/EUIPO (BLACK IRISH)
(Rechtssache T-498/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Lotion LLC (Woodland Hills, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Deutsch)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke BLACK IRISH – Anmeldung Nr. 18 189 156
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Juni 2021 in der Sache R 199/2021-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die streitige Anmeldung für die streitgegenständlichen Waren und die gegenwärtig in der Anmeldung beanspruchten Waren zuzulassen;
dem EUIPO die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 94 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Grundsatz der guten Verwaltung.
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